Bauamt

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, ist zu klären, um welche Kategorie es sich lt. NÖ Bauordnung 2014 handelt: 

  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 14)
  • Anzeigepflichtige Vorhaben (§ 15)
  • Meldepflichtige Bauvorhaben (§ 16)
  • Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben (§ 17)

Die Details finden Sie in der NÖ Bauordnung. Ihr Planer wird Sie dahingehend beraten!

Bei Fragen oder Meldungen an die Baubehörde (der Bürgermeister ist die Baubehörde I. Instanz) kontaktieren Sie bei uns im Gemeindeamt St. Veit an der Gölsen bitte unseren Bauamtsleiter Herrn Dipl. Ing. Stefan Jungwirth oder unsere Bauamtsmitarbeiterin Frau Barbara Brantner.

Sie werden Ihre Fragen beantworten und den Kontakt mit unserem Bausachverständigen Herrn Ing. Oliver Speck herstellen.

Sollten Sie ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben einreichen, bitten wir Sie den Planvorabzug, wenn möglich digital an das Bauamt: bauamt@st-veit-goelsen.gv.at zu übermitteln. So können Wege und Zeiten verkürzt und allfällige Papierressourcen gespart werden.

Wichtig für Sie ist es die Fertigstellungsmeldung nicht zu vergessen. Sollte diese ausständig sein besteht keine Benützungsbewilligung!  In der Regel erhält der Bauwerber dazu Unterstützung von seinem Bauführer. Informationen dazu finden Sie unter:  § 30 NÖ Bauordnung - Fertigstellung.

 


Kontakt

Kontaktdaten von Bauamt
ZimmerOG 1.2 und 1.3
Telefon+43 2763 2212-19
Faxnummer+43 2763 2212-21
E-Mail (offiziell)bauamt@st-veit-goelsen.gv.at

Bauamtsleiter

Stefan Jungwirth
Kontaktdaten von Dipl. Ing. Stefan Jungwirth
NameDipl. Ing. Stefan Jungwirth
Telefon+43 2763 2212-19
E-Mail (persönlich)stefan.jungwirth@st-veit-goelsen.gv.at

Bauamtsmitarbeiter

Eine Frau mit langen Haaren
Kontaktdaten von Barbara Brantner
NameBarbara Brantner
Telefon+43 2763 2212-15
E-Mail (persönlich)barbara.brantner@st-veit-goelsen.gv.at