Gemeinderatswahl in unserer Gemeinde muss nicht wiederholt werden

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Die Landeshauptwahlbehörde hat am 10. März 2025 der Beschwerde von Günther Polder, Wahlwerber der Bürgerliste St. Veit Miteinander, nicht stattgegeben. Die Gemeinderatswahl 2025 in unserer Gemeinde ist somit gültig.


Günther Polder hatte - und nicht wie in der letzten Aussendung fälschlicherweise zitiert die Bürgerliste St. Veit Miteinander - die durchgeführte Gemeinderatswahl mit der Begründung von unerlaubter Wahlbeeinflussung angefochten. Die Landeshauptwahlbehörde konnte zu den Ausführungen hinsichtlich aller Punkte der Wahlanfechtung keine Rechtswidrigkeiten im Wahlverfahren feststellen. Die Gemeinderatswahl ist damit korrekt abgelaufen. Der neue Gemeinderat wird sich nun zeitnah konstituieren können. 

Der Gemeindewahlleiter

13.03.2025