Trinkwasserschutz

Schutz des Trinkwassers

Österreich ist reich! Wir verfügen nicht nur über ausreichende Wasservorkommen, auch die Qualität unseres Wassers ist ganz hervorragend. Frisch, klar, sauber. So sind wir es gewöhnt. Nur manchmal kommt es regional vor, dass das Wasser nicht entspricht – d.h., dass die festgelegten Grenzwerte überschritten werden. Es gilt daher, alles zu tun, damit unser Wasser nicht verunreinigt wird.

Ursachen von Verunreinigungen

  • Unrichtige – oder gar verbotene – Entsorgung von Abfällen.
  • Überdüngung oder zeitlich falsch durchgeführte Düngung von landwirtschaftlichen Nutzflächen.
  • Missachtung der Vorschriften für das Aufbringen von Gülle und Klärschlamm.
  • Unfälle beim Transport gefährlicher Güter.
  • Verantwortungsloser Hantieren mit Chemikalien, Motoröl etc.
  • Überflutung von Hausbrunnen bei Hochwasser
  • Versickern von Abwasser durch undichte Sammelgruben und Kanalleitungen oder direkt durch Sickergruben
  • Versickerung von schadstoffbelasteten Oberflächenwässern.
  • Eintrag von Schadstoffen aus der Luft

Vorbeugen ist besser als Sanieren

Fassungszonen von Brunnen dienen dem besonderen Schutz der unmittelbaren Umgebung vor Verunreinigung.

In der Fassungszone von Brunnen ist unzulässig:

  • Errichtung und Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen, insbesondere von Senk- und Sickergruben, Güllegruben und Kanälen.
  • Lagerung und Manipulation mit wassergefährdenden Stoffen, wie z.B. Treibstoff, Öl, Mist, Kompost, Chemikalien und Müll.
  • Weidebetrieb sowie Aufbringen von Dünger und Pflanzenschutzmitteln aller Art.
  • Grabungen, Bohrungen und sonstige Tiefbaumaßnahmen.
  • Abstellen von KFZ sowie das Waschen von KFZ oder Reparatur- und Servicearbeiten.
  • Das Gelände um den Brunnen muss so erhalten bleiben, dass kein Oberflächenwasser zufließen und anfallendes Niederschlagswasser schadlos abfließen kann.
  • Die unmittelbare Nähe des Brunnens ist frei von Baum- oder Strauchbewuchs zu halten (starke Wurzeln könnten den Brunnen beschädigen).
  • Entfernen der schützenden Bodenschichten bzw. Abheben der Grasnarbe oder der Humusschicht.

Trinkwasseruntersuchungen

Nach dem Lebensmittelgesetz ist in Niederösterreich die Umweltschutzanstalt, 2344 Maria Enzersdorf, Südstadtzentrum 4, Tel. 02236 - 44541 berechtigt, Trinkwasseruntersuchungen durchzuführen. Die Kosten für die Untersuchung sind dort selbst zu erfragen.

Kommt es trotz aller getroffenen Vorbeugungsmaßnahmen zu einer Verunreinigung des Wassers, gibt es viele Möglichkeiten, das Wasser zu reinigen, bzw. bevorratetes Wasser keimfrei zu machen und es für längere Zeit zu konservieren.

Desinfektion von Brunnen

Für die Desinfektion eignet sich Bleichlauge (=Hypochloritlauge). Es ist in Flaschen á 100 ml in Apotheken erhältlich. Weil dieses Mittel aber für Mensch, Tier und Pflanze giftig ist, ist zusätzlich Perhydrol (= 30%iges Wasserstoffperoxid) notwendig um das Chlor unschädlich zu machen. Es ist gleichfalls in Apotheken in Flaschen zu 100 ml erhältlich. Die Desinfektion kann der Brunnenbesitzer im Einvernehmen mit dem Amts- oder Gemeindearzt selbst durchführen. Es ist darauf zu achten, dass die nach der Desinfektion chlorhaltigen Brunnenwässer wegen ihrer Giftigkeit nirgendwohin abgeleitet werden dürfen, bevor das noch darin befindliche Chlor durch Perhydrol unschädlich gemacht worden ist.

Trinkwasserfilter

Im Fachhandel erhältlich sind Filter – auch solche, die direkt am Wasserhahn montiert werden können. Mit ihnen entfernt man krankheitserregende Bakterien und Viren, unerwünschten Geruch und Geschmack sowie alle sichtbaren Verunreinigungen. Das Wasser wird wieder hygienisch sauber. Welcher Filter für Ihren Bedarf geeignet ist, sagt Ihnen der Fachmann.

Entkeimung und Konservierung

In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, Wasser in geeigneten Behältern zu bevorraten; um es für längere Zeit genussfähig zu halten, sind Konservierungsmaßnahmen notwendig. Zur Entkeimung und Haltbarmachung von klarem Wasser, gibt es chemische Präparate. Sie töten die auch im klaren Wasser vorhandenen Erreger bakterieller Darmerkrankungen zuverlässig ab.

Wasservorräte werden damit bis zu sechs Monate vor Nachinfektion geschützt. Die Präparate selbst sind bei richtiger Lagerung bis zu 10 Jahre haltbar.

Wasserbevorratung

Grundsätzlich:

Das Gebinde muss einwandfrei sauber sein, die Anwendung eines geeigneten Desinfektionsmittels wird empfohlen. Auch beim Befüllen selbst, muss auf größte Hygiene geachtet werden. Für die Bevorratung größerer Mengen Wassers bieten sich Kunststoffkanister in unterschiedlicher Ausführung und Größe an. Überall dort, wo Platzmangel besteht, ist es sinnvoll, mit Faltkanistern vorzusorgen. Die befüllten Kanister sollten lichtgeschützt und kühl gelagert werden. Nach Verwendung die Kanister reinigen und bei offenem Verschluss austrocknen zu lassen.

Weitere Auskünfte unter www.noezsv.at